Voraussetzungen bei Qonto für deutsche Firmen in Gründung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Konto bei Qonto für Ihr Unternehmen in Gründung zu eröffnen.
Akzeptierte Rechtsform
Die Kontoeröffnung wird momentan für folgende Rechtsformen in Gründung unterstützt:
-
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH i.G.)
-
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH i.G.)
-
Unternehmergesellschaft (UG i.G.)
-
gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG i.G.)
Wer kann ein Geschäftskonto für Firmen in Gründung bei Qonto eröffnen:
Das Qonto-Geschäftskonto kann von einem gesetzlichen Vertreter oder einem Bevollmächtigten eröffnet werden. Dabei ist es wichtig, dass mindestens einer der Gründer in Deutschland ansässig ist.
Sollten jedoch alle Gründer eine Adresse außerhalb Deutschlands haben, müssen wir die Registrierung ablehnen.
Firmensitz
Der Sitz des Unternehmens muss sich in Deutschland befinden. Handelt es sich bei einem der Gesellschafter um eine juristische Person - eine Gesellschaft - muss diese ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben: Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, Luxemburg oder Belgien.
Tätigkeit
Die Tätigkeit des Unternehmens muss den Richtlinien von Qonto entsprechen und darf nicht zu den unerlaubten Tätigkeiten gehören. Die Liste der Tätigkeiten die bei Qonto nicht erlaubt sind finden Sie hier.
Gesellschafterstruktur & Anteilseigner:innen
Bei der Gründung des Unternehmens kann die Gesellschafterstruktur aus natürlichen und juristischen Personen bestehen. Beide Subjekte können sich an der Kapitaleinlage beteiligen, die durch den Vertrag und Gesellschafterliste festgelegt ist.
Folgende Vorrausetzungen gelten für die Gesellschafter:innen des Unternehmens:
Natürliche Personen
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist jeder Mensch eine natürliche Person mit eigener Rechtspersönlichkeit.
-
Sie benötigen einen gültigen Identitätsnachweis
-
bei emanzipierten minderjährigen Anteilseignern wird ein von einem Richter unterzeichnetes Gerichtsurteil benötigt
-
bei nicht-emanzipierten Minderjährigen muss mindestens ein Elternteil ebenfalls Anteilseigner sein und eine von den Elternteilen mit Sorgerecht unterzeichnete Bescheinigung vorgelegt werden
-
Mindestens ein Anteilseigner oder der gesetzliche Vertreter eines der Gesellschaften, die Anteile am Unternehmen halten, muss mit festem Wohnsitz in Deutschland leben
Juristische Personen
Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist und eine eigene Rechtsfähigkeit hat. Hierbei wird zwischen Personengesellschaften (OHG, KG), Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG) und Körperschaften des öffentlichen Rechts unterschieden.
-
Qonto akzeptiert keine Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Vereine als Anteilseigner
-
Handelt es sich bei einem der Anteilseigner um eine juristische Person, muss diese ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben: Deutschland, Frankreich, Spanien Italien, Luxemburg oder Belgien.
Stammkapital
-
Das eingezahlte Stammkapital, die Anteilseigner und die Aufteilung müssen mit den Angaben in den notariellen Gründungsunterlagen übereinstimmen (der Emitter-Name und der Betrag)
-
Das Stammkapital muss bei einer Unternehmergesellschaft mindestens 1,00 EUR betragen.
-
Das Stammkapital muss bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mindestens 25.000,00 EUR betragen. Es kann mit einem Stammkapital in Höhe von mindestens 12.500,00 EUR begonnen werden, dass aufgestockt wird.
Erfüllen Sie alle notwendigen Voraussetzungen?
Auf geht's! Klicken Sie auf diesen Link, um Ihre Kontoeröffnung bei Qonto zu starten! 🚀
Wir freuen uns, Sie als Kunde begrüßen zu dürfen!