Um Unternehmensgründer in Deutschland bestmöglich zu unterstützen, ermöglicht Qonto die Eröffnung eines Geschäftskontos zur Einzahlung des Stammkapitals. Um mit der Registrierung Ihres Unternehmens in Gründung auf Qonto beginnen zu können, benötigen Sie zunächst lediglich die unterzeichneten und gestempelten notariellen Gründungsunterlagen bzw. die Gründungsurkunde.
Die Kapitaleinlage wird derzeit für die folgenden Rechtsformen angeboten:
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(g)GmbH i. Gr. | (gemeinnützige) Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründung
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(g)UG i. Gr. | (gemeinnützige) Unternehmergesellschaft in Gründung
Um die Kapitaleinlage zu ermöglichen, müssen die folgenden Grundbedingungen erfüllt werden:
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Der Kontoinhaber ist im Besitz eines gültigen europäischen Identitätsnachweises/Reisepasses (oder einer Arbeitserlaubnis für Deutschland). [Welche Identitätsnachweise akzeptiert Qonto bei Ihrer Registrierung?]
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Die Aktivität/Tätigkeit des künftigen Unternehmens wird von Qonto akzeptiert, d.h. ist nicht in der Liste der auf Qonto verbotenen Tätigkeiten angeführt. [Welche Aktivitäten sind auf Qonto verboten?]
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Der jeweilige Anteil der Kapitaleinlage muss von einem Konto überwiesen werden, das auf den Namen des betreffenden Aktionärs geführt wird.
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Der Betrag des Stammkapitals muss festgelegt sein und die Anteile von den jeweiligen Aktionären exakt so überwiesen werden, wie dies durch die Gründungsunterlagen vorgesehen ist.
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Die Einzahlung des Kapitalanteils eines jeden Aktionärs muss vollständig und sofort erfolgen (Teilzahlungen sind leider nicht möglich).
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Der Beitrag eines jeden Aktionärs muss mindestens 1€ pro Gesellschafter betragen. Nicht-monetäre Einlagen (z.B. Immobilien, Kraftfahrzeuge, etc.) werden nicht akzeptiert.
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Alle Aktionäre, die in den Gründungsunterlagen erwähnt werden, müssen während der Registrierung angegeben werden und werden infolgedessen zu Verifikationszwecken auf das Konto eingeladen.
⚠️ Wichtig: Für jeden Aktionär ist eine beidseitige Farbkopie seines Identitätsnachweises während der Registrierung hochzuladen.
⚠️ Wichtig: Vor der offiziellen Freischaltung und bevor der volle Funktionsumfang verfügbar wird, kann Ihr Konto nur für die Einzahlung des Stammkapitals verwendet werden. Alle anderen eingehenden Zahlungen werden in dieser Zeit automatisch an den Absender zurückgesandt.
Zu den o.g. Bedingungen können ggf. weiterführenden Bedingungen erforderlich werden, falls mindestens einer der an der Firmengründung beteiligten Aktionäre einer der folgenden Personengruppen angehören:
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Juristische Personen | Was ist bei juristischen Personen als Aktionären zu beachten?
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Minderjährige Personen | Was ist bei minderjährigen Aktionären zu beachten?
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Personen ohne Identitätsnachweis aus EU/EFTA Ländern | Was ist bei von außerhalb der EU/EFTA stammenden Aktionären zu beachten?
Sollte in Ihrem Fall eine der o.g. Situationen vorliegen, empfehlen wir Ihnen den jeweils verlinkten Hilfeartikel zu lesen. Sollten mehrere der o.g. Situationen vorliegen und Sie sich ggf. noch unsicher sein sollten, ob in Ihrem individuellen Fall eine Firmengründung über Qonto möglich ist, empfehlen wir Ihnen zunächst den folgenden Artikel zu lesen:
Wer kann sich bei einer Firmengründung durch Qonto am Stammkapital beteiligen?