Wenn Ihre Haupttätigkeit mit Krypto-Vermögenswerten zu tun hat, und insbesondere, wenn der Unternehmenszweck darin besteht:
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Das Halten von oder der Zugang zu Krypto-Vermögenswerte;
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Der Kauf/Verkauf von Krypto-Vermögenswerten als gesetzliches Zahlungsmittel;
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Der Tausch von Krypto-Vermögenswerten gegen andere Krypto-Vermögenswerte;
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Das Betreiben einer Handelsplattform für Krypto-Vermögenswerte.
dann können Sie ein Konto bei Qonto für Ihre geschäftlichen Ausgaben (z.B. Gehaltszahlungen, Rechnungszahlungen, etc.) eröffnen!
⚠️ Andererseits dürfen Sie Ihr Qonto-Konto nicht verwenden, um im Namen Dritter Gelder für Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kauf/Verkauf von Krypto-Vermögenswerte durch Ihre Kunden einzuziehen und/oder eine Plattform zu betreiben.
Für die betreffenden Akteure müssen Sie nach lokalem Recht registriert oder lizenziert sein (z. B. Registrierung der PSAN bei der AMF), um Ihre Tätigkeit ausüben zu können.
Abschließend noch zwei wichtige Klarstellungen:
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Kunden, deren Haupttätigkeit in der Anlageberatung zu Krypto-Vermögenswerte oder Blockchain besteht, können ebenfalls ein Konto bei Qonto eröffnen, sofern sie bei der BaFin registriert sind.
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Nicht alle Aktivitäten im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten sind erlaubt (Mining, NFT, Metaverse...).
Qonto wird von Fall zu Fall eine Analyse durchführen. Eine zusätzliche Analyse wird von unserem Compliance-Team durchgeführt, was zu einer längeren Verzögerung (über 24 Stunden) bei der Bearbeitung dieser Registrierungen führt.