Während der Registrierung ist es möglich, natürliche und juristische Personen als Gesellschafter hinzuzufügen.
Bei diesem Vorgang sind jedoch einige Details zu beachten.
Aufgrund regulatorischer Anforderungen zur Risikominimierung kann Qonto bei der Gründung eines Unternehmens nur bestimmte Gesellschafter akzeptieren. Minderjährige, juristische Personen und Personen außerhalb der EU/EFTA-Länder können nur mit Einschränkungen akzeptiert werden.
Unter den folgenden Links werden wichtige Richtlinien zu den genannten Ausnahmen gegeben:
-
Minderjährige Personen | Was ist bei minderjährigen Aktionären zu beachten?
-
Juristische Personen | Was ist bei juristischen Personen als Aktionären zu beachten?
-
Personen ohne Identitätsnachweis aus EU/EFTA Ländern | Was ist bei von außerhalb der EU/EFTA stammenden Aktionären zu beachten?
Wenn es um die Einzahlung des Kapitals geht, müssen wir darauf hinweisen, dass der Name des Emittenten und der Betrag mit den Angaben im Vertrag übereinstimmen müssen.
Im Falle von Diskrepanzen wird die Transaktion an die IBAN des Emittenten zurückgeschickt und der Kunde wird per E-Mail über die Details informiert.
⚠️ Wenn der Gesellschafter eine juristische Person ist, sollte der Name des Emittenten natürlich der Name des Unternehmens sein, das den Teil der Kapitaleinlage übernimmt - also nicht der Name der natürlichen Person, die dieses Unternehmen vertritt.
Wenn alle Daten korrekt sind (Name des Emittenten und Betrag), wird die Kapitaleinlage validiert - das bedeutet, dass der Kunde einen Kontoauszug als Nachweis für den Notar erhält.