Muss ich Qonto eine Rechnung für meinen Empfehlungsbonus schicken?

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Ob Sie Qonto für Ihre Empfehlungsprämie eine Rechnung ausstellen müssen, hängt von Ihrer steuerlichen Situation und Ihrem Standort ab. Wenn Sie erfolgreich einen neuen Kunden an Qonto weiterempfehlen, können Sie ein Empfehlungszertifikat anfordern, das Ihre Prämie bestätigt.

Für Kunden mit Sitz in Frankreich hängen Ihre Rechnungsstellungsanforderungen davon ab, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Wenn ja, können Sie Qonto eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer stellen, und wir erstatten Ihnen den Mehrwertsteuerbetrag zusätzlich zu Ihrer Prämie. Wenn Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind, ist das Empfehlungszertifikat, das Sie anfordern können, eine ausreichende Dokumentation für Ihre Unterlagen.

☝️ Für Kunden außerhalb von Frankreich gilt keine Mehrwertsteuer für Empfehlungsprämien, und das Zertifikat, das Sie anfordern können, ist eine ausreichende Dokumentation für Ihre Unterlagen

Was sollte ich tun, wenn ich in Frankreich ansässig bin und nicht umsatzsteuerpflichtig bin?

Wenn Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind, ist das Empfehlungszertifikat, das Sie bei Qonto anfordern können, eine ausreichende Dokumentation. Es sind keine zusätzlichen Schritte erforderlich, um Ihre Empfehlungsprämie zu erhalten oder zu dokumentieren.

Wenn Sie dennoch eine Rechnung für Ihre eigenen Unterlagen oder Buchhaltungszwecke erstellen möchten, können Sie direkt über Ihr Qonto Invoicing-Tool eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer erstellen. Dies ist optional und für die Zahlungsabwicklung nicht erforderlich.

Das Empfehlungszertifikat, das Sie bei Qonto anfordern können, gilt allein als gültiger Zahlungsnachweis und kann bei Bedarf für Ihre Steuererklärung verwendet werden.

Was sollte ich tun, wenn ich in Frankreich ansässig bin und umsatzsteuerpflichtig bin?

Wenn Sie in Frankreich umsatzsteuerpflichtig sind, haben Sie die Möglichkeit, Qonto eine formelle Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zu stellen. Dadurch können Sie die Empfehlungsprämie ordnungsgemäß in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigen.

So stellen Sie Qonto eine Rechnung für Ihre Empfehlungsprämie aus:

  1. Erstellen Sie eine Rechnung mit Ihrem bevorzugten Rechnungsstellungstool (einschließlich Qonto Invoicing)
  2. Wenden Sie 20 % Mehrwertsteuer auf den Empfehlungsprämienbetrag an
  3. Geben Sie die folgenden Rechnungsinformationen an:
    • Unternehmensname: Qonto SA
    • Adresse: 18 rue de Navarin, 75009 Paris
    • USt-IdNr.: FR10819489626
  4. Senden Sie Ihre Rechnung über den entsprechenden Kanal an Qonto

Wenn Sie eine gültige Mehrwertsteuerrechnung einreichen, erstattet Ihnen Qonto den Mehrwertsteuerbetrag zusätzlich zu Ihrer Empfehlungsprämie. So können Sie Ihre Mehrwertsteuerpflichten ordnungsgemäß erfüllen und gleichzeitig Ihre vollständige Prämie erhalten.

Was sollte ich tun, wenn ich außerhalb von Frankreich ansässig bin?

Für alle Qonto-Kunden mit Sitz außerhalb von Frankreich gilt unabhängig von Ihrem Mehrwertsteuerstatus keine Mehrwertsteuer für Empfehlungsprämien. Das Empfehlungszertifikat, das Sie anfordern können, ist die einzige Dokumentation, die Sie für Ihre Unterlagen benötigen.

Sie müssen Qonto keine Rechnung ausstellen, es sei denn, dies ist für Ihre eigenen internen Buchhaltungsprozesse erforderlich. Wenn Sie eine Rechnung zu Aufbewahrungszwecken erstellen möchten, können Sie dies mit Ihrem Qonto Invoicing-Tool tun, ohne Mehrwertsteuer anzuwenden.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wie Sie diese Prämieneinkünfte in Ihrem Land melden müssen, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren lokalen Steuerberater zu wenden, der Sie zu Ihrer spezifischen Steuersituation beraten kann.

Gilt dies sowohl für Empfehlende als auch für Geworbene?

Ja, dieselben Rechnungsstellungsrichtlinien gelten unabhängig davon, ob Sie der Empfehlende (bestehender Qonto-Kunde, der die Empfehlung weitergegeben hat) oder der Geworbene (neuer Kunde, der über eine Empfehlung zu Qonto gekommen ist) sind.

Beide Parteien erhalten Empfehlungsprämien, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, und beide können ein Empfehlungszertifikat als Dokumentation anfordern. Die Rechnungsstellungsanforderungen hängen von Ihrer individuellen Steuersituation und Ihrem Standort ab und folgen denselben oben beschriebenen Regeln.

Wenn Sie spezifische Fragen zu Ihren steuerlichen Pflichten in Bezug auf Empfehlungseinkünfte haben, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater für eine individuelle Beratung entsprechend Ihrer persönlichen Situation.