Muss ich Qonto eine Rechnung für meinen Empfehlungsbonus schicken?

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Ob Sie eine Rechnung an Qonto für Ihren Empfehlungsbonus ausstellen müssen, hängt von Ihrer steuerlichen Situation und Ihrem Standort ab. Wenn Sie erfolgreich einen neuen Kunden an Qonto vermitteln, können Sie eine Empfehlungsbescheinigung anfordern, die Ihren Bonus bestätigt.

Für Kunden mit Sitz in Frankreich hängen Ihre Rechnungsstellungspflichten davon ab, ob Sie umsatzsteuerregistriert sind. Wenn ja, können Sie Qonto mit ausgewiesener Umsatzsteuer in Rechnung stellen, und wir erstatten Ihnen den Umsatzsteuerbetrag zusätzlich zu Ihrem Bonus. Wenn Sie nicht umsatzsteuerregistriert sind, dient die Empfehlungsbescheinigung als Zahlungsnachweis.

☝️ Für Kunden außerhalb Frankreichs fällt keine Umsatzsteuer auf Empfehlungsboni an, und Ihre Empfehlungsbescheinigung ist eine ausreichende Dokumentation für Ihre Unterlagen.

Was sollte ich tun, wenn ich in Frankreich ansässig bin und nicht umsatzsteuerregistriert bin?

Wenn Sie nicht umsatzsteuerregistriert sind, ist die Empfehlungsbescheinigung, die Sie von Qonto erhalten, eine ausreichende Dokumentation. Es sind keine weiteren Schritte erforderlich, um Ihren Empfehlungsbonus zu erhalten oder zu dokumentieren.

Wenn Sie jedoch dennoch eine Rechnung für Ihre eigenen Unterlagen oder Buchhaltungszwecke erstellen möchten, können Sie diese ohne Umsatzsteuer direkt über Ihr Qonto-Rechnungstool erstellen. Dies ist optional und für die Zahlungsabwicklung nicht erforderlich.

Die Empfehlungsbescheinigung allein dient als gültiger Zahlungsnachweis und kann bei Bedarf für Ihre Steuererklärung verwendet werden.

Was sollte ich tun, wenn ich in Frankreich ansässig bin und umsatzsteuerregistriert bin?

Wenn Sie in Frankreich umsatzsteuerregistriert sind, haben Sie die Möglichkeit, eine formelle Rechnung an Qonto mit ausgewiesener Umsatzsteuer auszustellen. Dies ermöglicht es Ihnen, den Empfehlungsbonus ordnungsgemäß in Ihrer Umsatzsteuermeldung zu berücksichtigen.

So stellen Sie Qonto eine Rechnung für Ihren Empfehlungsbonus:

  1. Erstellen Sie eine Rechnung mit Ihrem bevorzugten Rechnungstool (einschließlich Qonto-Rechnungsstellung)
  2. Wenden Sie 20 % Umsatzsteuer auf den Empfehlungsbonusbetrag an
  3. Geben Sie die folgenden Rechnungsinformationen an:
    • Firmenname: Qonto SA
    • Adresse: 18 rue de Navarin, 75009 Paris
    • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: FR10819489626
  4. Senden Sie Ihre Rechnung über den entsprechenden Kanal an Qonto

Wenn Sie eine gültige Rechnung mit Umsatzsteuer einreichen, erstattet Qonto Ihnen den Umsatzsteuerbetrag zusätzlich zu Ihrem Empfehlungsbonus. Dadurch können Sie Ihre Umsatzsteuerpflichten ordnungsgemäß verwalten und gleichzeitig Ihren vollständigen Bonus erhalten.

Was sollte ich tun, wenn ich außerhalb Frankreichs ansässig bin?

Für alle Qonto-Kunden außerhalb Frankreichs fällt unabhängig von Ihrem Umsatzsteuerregistrierungsstatus keine Umsatzsteuer auf Empfehlungsboni an. Ihre Empfehlungsbescheinigung ist die gesamte Dokumentation, die Sie für Ihre Unterlagen benötigen.

Sie müssen keine Rechnung an Qonto ausstellen, es sei denn, dies ist für Ihre eigenen internen Buchhaltungsprozesse erforderlich. Wenn Sie sich entscheiden, eine Rechnung für Aufzeichnungszwecke zu erstellen, können Sie dies mit Ihrem Qonto-Rechnungstool tun, ohne Umsatzsteuer anzuwenden.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wie Sie diesen Bonusertrag in Ihrem Land melden sollen, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem örtlichen Steuerberater in Verbindung zu setzen, um eine auf Ihr Steuergebiet zugeschnittene Beratung zu erhalten.

Gilt dies sowohl für Empfehlende als auch für Geworbene?

Ja, die gleichen Rechnungsstellungsrichtlinien gelten sowohl für Empfehlende (bestehender Qonto-Kunde, der die Empfehlung geteilt hat) als auch für Geworbene (neuer Kunde, der über eine Empfehlung zu Qonto gekommen ist).

Beide Parteien erhalten Empfehlungsboni, wenn die Berechtigungsbedingungen erfüllt sind, und beide erhalten Empfehlungsbescheinigungen als Dokumentation. Die Rechnungsstellungsanforderungen hängen von Ihrer individuellen steuerlichen Situation und Ihrem Standort ab und folgen den oben beschriebenen Regeln.

Wenn Sie spezifische Fragen zu Ihren steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Empfehlungseinkommen haben, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, um eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung zu erhalten.