⚠️ Hinweis: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Was ist das Tagegeld?
Das Tagegeld (auch Verpflegungspauschale oder Verpflegungsmehraufwand genannt) ist ein pauschaler Tagessatz, den Ihr Unternehmen erstatten kann, wenn Sie beruflich reisen und aus dienstlichen Gründen von Ihrer regulären Arbeitsstätte oder Ihrem Wohnort abwesend sind.
Statt für jede Mahlzeit Belege zu sammeln, erhalten Sie einen festen Betrag pro Tag, abhängig davon, wohin Sie gereist sind und wie lange. Die Sätze werden jährlich vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) gemäß §9 Abs. 4a EStG veröffentlicht und gelten nur für Arbeitnehmer, die in Deutschland lohnsteuerpflichtig sind.
Das Tagegeld ist auf 💻 Web und 📱 der mobilen App verfügbar, in allen Qonto-Plänen außer Basic.
Es gibt zwei Arten von Tagegeld:
- Verpflegungsmehraufwand — deckt die täglichen Verpflegungskosten. Dies ist die häufigste Art.
- Übernachtungspauschale — deckt Unterkunftskosten, wenn Ihr Unternehmen Ihr Hotel nicht bezahlt.
Wie werden die Sätze festgelegt?
Das BMF veröffentlicht jährlich Sätze für:
- Inlandsreisen (innerhalb Deutschlands): feste Sätze unabhängig von der Stadt
- Auslandsreisen: länderspezifische Sätze für über 200 Reiseziele, mit stadtspezifischen Sätzen für rund 40 Großstädte (z. B. Paris, London, New York, Tokio)
Es gilt immer der Satz, der im Reisejahr in Kraft war — nicht der Satz des Jahres, in dem Sie die Ausgabe einreichen.
Inlandssätze 2026 (Deutschland):
| Tagart | Satz |
|---|---|
| Ganzer Tag (24 Std. oder mittlerer Tag einer mehrtägigen Reise) | 28 € |
| Halber Tag (erster oder letzter Tag einer mehrtägigen Reise, oder eintägige Reise >8 Std.) | 14 € |
| Übernachtungspauschale (Unterkunft nicht vom Arbeitgeber bezahlt) | 20 €/Nacht |
Wie wird es berechnet?
Schritt 1 — Jeden Tag einordnen
Mehrtägige Reisen (mit mindestens einer Übernachtung):
- Erster Reisetag → halber Tagessatz, unabhängig von der Abreisezeit
- Zwischentage (volle Kalendertage unterwegs) → ganzer Tagessatz
- Letzter Reisetag → halber Tagessatz, unabhängig von der Ankunftszeit
Eintägige Reisen (ohne Übernachtung):
- Abwesenheit von mehr als 8 Stunden UND Abreise vor 16:00 Uhr → halber Tagessatz
- Abwesenheit von 8 Stunden oder weniger → nicht anspruchsberechtigt (kein Tagegeld)
- Abreise ab 16:00 Uhr → nicht anspruchsberechtigt (kein Tagegeld)
- Bei mehreren Reisen am selben Tag können die Stunden zusammengerechnet werden, um die 8-Stunden-Schwelle zu erreichen.
Reisen über Mitternacht (z. B. 22:00 → 03:00 Uhr, unter 24 Std. insgesamt): werden als 2 Tage gezählt — Sie erhalten für jeden Kalendertag den halben Tagessatz.
Schritt 2 — Den Satz für jeden Tag bestimmen
Der Satz richtet sich danach, wo Sie sich am Ende des Kalendertages befanden (letzter Aufenthaltsort vor Mitternacht, Ortszeit):
- Tag im Inland → Satz für Deutschland
- Tag im Ausland → Länder- oder Stadtsatz aus der BMF-Tabelle
- Ausnahme (Rückreisetag): Wenn Sie am letzten Tag nach Deutschland zurückreisen, gilt der Satz des letzten besuchten Auslands — nicht der deutsche Inlandssatz
- Wenn für Ihr Reiseziel kein spezifischer BMF-Satz existiert, wird ersatzweise der Satz für Luxemburg verwendet
Schritt 3 — Mahlzeitenkürzungen anwenden
Wenn Ihr Unternehmen oder der Veranstalter eine Mahlzeit gestellt hat, wird Ihr Tagegeld für diesen Tag gekürzt. Die Kürzung wird immer auf Basis des vollen Tagessatzes (28 € für Deutschland) berechnet, auch an halben Tagen.
| Gestellte Mahlzeit | Kürzung | Betrag (Deutschland) |
|---|---|---|
| Frühstück | 20 % des vollen Tagessatzes | 5,60 € |
| Mittagessen | 40 % des vollen Tagessatzes | 11,20 € |
| Abendessen | 40 % des vollen Tagessatzes | 11,20 € |
Ihr Tagesbetrag kann nie unter 0 € fallen — übersteigen die Kürzungen zusammen Ihren Anspruch, wird der Tag auf 0 € gesetzt.
Schritt 4 — Übernachtungspauschale hinzufügen (falls zutreffend)
Wenn Sie die Unterkunft selbst bezahlt haben, addieren Sie die Übernachtungspauschale pro Nacht:
- Deutschland: 20 €/Nacht
- Ausland: länderspezifischer BMF-Satz
Es wird kein Zuschlag hinzugefügt, wenn Ihr Unternehmen das Hotel gebucht und bezahlt hat.
Schritt 5 — Zusammenrechnen
Gesamttagegeld = Σ (tägliche Nettobeträge) + Σ (Übernachtungszuschläge)
Beispielrechnung: dreitägige Inlandsreise in Deutschland
Ein Mitarbeiter reist drei Tage lang. Das Frühstück wird an Tag 2 vom Hotel gestellt.
| Tag | Art | Grundbetrag | Kürzung | Netto |
|---|---|---|---|---|
| Tag 1 — Abreise | Halber Tag | 14 € | keine | 14,00 € |
| Tag 2 — ganzer Tag unterwegs | Ganzer Tag | 28 € | −5,60 € (Frühstück) | 22,40 € |
| Tag 3 — Rückkehr | Halber Tag | 14 € | keine | 14,00 € |
| Gesamt | 50,40 € |
Beispielrechnung: zweitägige Auslandsreise (Paris)
Ein Mitarbeiter reist von Deutschland nach Paris zu einer Konferenz. Das Hotel wird nicht vom Arbeitgeber bezahlt (die Übernachtungspauschale gilt für Tag 1).
| Tag | Art | Verpflegungspauschale | Übernachtung | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Tag 1 — Ankunft in Paris | Halber Tag | 39 € | 159 € | 198,00 € |
| Tag 2 — Rückkehr nach Deutschland | Halber Tag | 39 € (Pariser Satz) | — | 39,00 € |
| Gesamt | 237,00 € |
Hinweis: Am Rückreisetag gilt der Pariser Satz (letztes besuchtes Ausland) — nicht der deutsche Satz.
Was sind die Sonderfälle, die ich kennen sollte?
Reise unter 8 Stunden (eintägig)
Es wird kein Tagegeld berechnet. Eine Reise von genau 8 Stunden ist ebenfalls nicht anspruchsberechtigt.
Eintägige Reise mit Abreise ab 16:00 Uhr
Auch wenn die Gesamtabwesenheit 8 Stunden übersteigt, ist die Reise nicht anspruchsberechtigt.
Alle Mahlzeiten gestellt
Wenn Frühstück, Mittag- und Abendessen alle gestellt werden, entspricht oder übersteigt die Gesamtkürzung das Tagegeld — Ihr Nettotagegeld für diesen Tag beträgt 0 €.
Halber Tag mit hohen Mahlzeitenkürzungen
Kürzungen werden auf Basis des vollen Tagessatzes (28 €) berechnet, nicht des halben Satzes. Bei einem halben Tag mit zwei gestellten Mahlzeiten können die Kürzungen den Anspruch von 14 € übersteigen — der Tag wird auf 0 € gesetzt.
Reise mit mehreren Zielen
Der für jeden Tag angewendete Satz richtet sich danach, wo Sie sich um Mitternacht (Ortszeit) an diesem Kalendertag befanden. Beispiel: Wenn Sie bis 23 Uhr in Paris waren und um Mitternacht in London ankamen, gilt für diesen Tag der Satz für London.
Rückkehr nach Deutschland
An Ihrem Rückreisetag gilt der Satz des letzten besuchten Auslands — nicht der deutsche Inlandssatz.
Reiseziel nicht in der BMF-Tabelle
Wenn für Ihr Zielland kein spezifischer BMF-Satz existiert, wird ersatzweise der Satz für Luxemburg verwendet.
Reisen über 3 Monate (3-Monatsfrist)
Nach deutschem Steuerrecht (3-Monatsregelung) kann Tagegeld nur für bis zu 3 Monate durchgehender Reisetätigkeit am selben Ort beansprucht werden. Ein einzelner Tagegeld-Posten kann nicht länger als 3 Monate umfassen. Die Frist beginnt nach einer Unterbrechung von 4 Wochen neu.
Überlappende Reisen
Wenn sich zwei Tagegeld-Posten in derselben Spesenabrechnung zeitlich überschneiden, sehen Sie eine nicht blockierende Warnung. Sie können trotzdem einreichen, wir empfehlen jedoch, die Daten vorher zu überprüfen — Ihr Genehmiger sieht die Warnung ebenfalls.
Reisedaten vor 2026
Qonto unterstützt Tagegeld erst ab 2026. Reisedaten vor 2026 können nicht eingereicht werden.
Wer hat Zugriff auf das Tagegeld bei Qonto?
Das Tagegeld ist auf allen Qonto-Plänen außer Basic verfügbar.
Alle Rollen außer Buchhalter können Tagegeld-Ausgaben erstellen und einreichen — derselbe Zugriff wie bei Spesenabrechnungen.
Tagegeld-Posten befinden sich innerhalb von Spesenabrechnungen: Sie fügen eine Reise als Posten innerhalb einer Spesenabrechnung hinzu, zusammen mit Belegen oder Kilometerpauschalen für dieselbe Reise.
Um zu starten, gehen Sie zu Ausgaben> Spesenabrechnungen> Spesenabrechnung erstellen
Weitere Informationen zu Spesenabrechnungen finden Sie in unserem ausführlichen FAQ-Artikel: Benötigen Sie Unterstützung bei der Einführung der Spesenabrechnung auf Qonto für Ihre Mitarbeiter?